Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten für Tempo 30 einräumen

Die Vorteile von Verkehrsberuhigung und Temporeduktion im Ortsgebiet sind überzeugend: Weniger Verkehrsunfälle, weniger menschliches Leid, mehr Lebensqualität im Wohnumfeld. Wir nehmen Tempo 30 statt 50 akustisch als Halbierung des Verkehrs wahr. Trotzdem behindert die aktuelle Rechtslage Städte und Gemeinden auf dem Weg zur notwendigen Verkehrswende. Es braucht einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es vereinfacht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und stadtplanerisch angemessene Höchstgeschwindigkeit überall dort umzusetzen, wo es sinnvoll ist – auch auf Straßenzügen im Hauptverkehrsstraßennetz sowie auf Landesstraßen innerorts.

Geschafft: Klimaticket. Nächster Schritt: Flächendeckendes Mobilitätsangebot

Das Klimaticket feierte kürzlich seinen ersten Geburtstag. Sowohl die über den Erwartungen liegenden Verkaufszahlen, als auch das vom Klimaticket inspirierte Monatsticket für den Regionalverkehr in Deutschland zeugen vom Erfolg des Projekts. Die notwendige Transformation des Verkehrssystems in Richtung Klimaverträglichkeit und Resilienz ist damit freilich noch nicht erreicht – aber eine gute Ausgangsbasis geschaffen. Der Fokus ist nun auf die andere Seite der Öffi-Medaille zu legen: das Angebot. Auch dafür findet sich ein entscheidendes Schlagwort im Koalitionsvertrag der Bundesregierung – die Umsetzung einer flächendeckenden Mobilitätsgarantie.