Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten für Tempo 30 einräumen
Die Vorteile von Verkehrsberuhigung und Temporeduktion im Ortsgebiet sind überzeugend: Weniger Verkehrsunfälle, weniger menschliches Leid, mehr Lebensqualität im Wohnumfeld. Wir nehmen Tempo 30 statt 50 akustisch als Halbierung des Verkehrs wahr. Trotzdem behindert die aktuelle Rechtslage Städte und Gemeinden auf dem Weg zur notwendigen Verkehrswende. Es braucht einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es vereinfacht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und stadtplanerisch angemessene Höchstgeschwindigkeit überall dort umzusetzen, wo es sinnvoll ist – auch auf Straßenzügen im Hauptverkehrsstraßennetz sowie auf Landesstraßen innerorts.